Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungen
Das Fitnessstudio stellt dem Mitglied während der vereinbarten Vertragslaufzeit die im gewählten Tarif enthaltenen Trainings- und Serviceleistungen zur Verfügung. Hierzu gehören je nach Mitgliedschaft die Nutzung der Trainingsflächen, Geräte, Kursangebote sowie weiterer Einrichtungen wie Umkleiden, Duschen oder Wellnessbereiche. Das Studio ist berechtigt, Öffnungszeiten, Kurspläne oder einzelne Leistungsangebote aus organisatorischen, wirtschaftlichen oder technischen Gründen anzupassen, sofern hierdurch der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Vorübergehende Einschränkungen aufgrund von Wartungsarbeiten, Reparaturen, behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Beitragsminderung.
Gesundheit & Haftung
Mit Abschluss des Vertrages bestätigt das Mitglied, dass aus gesundheitlicher Sicht keine Bedenken gegen die Nutzung der Studioeinrichtungen bestehen. Das Training erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung. Das Studio empfiehlt, bei bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen oder Vorerkrankungen vor Aufnahme des Trainings ärztlichen Rat einzuholen. Der Kunde haftet uneingeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Studio nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur im gesetzlich zulässigen Umfang. Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände sowie Wertgegenstände übernimmt das Studio keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig. Das Mitglied ist verpflichtet, vorhandene Schließfächer ordnungsgemäß zu nutzen.
Mitgliedsbeiträge
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages richtet sich nach dem abgeschlossenen Vertrag. Die Beiträge werden zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen im SEPA-Lastschriftverfahren oder über die vereinbarte Zahlungsart eingezogen. Gerät das Mitglied mit einer Zahlung in Verzug oder wird eine Lastschrift nicht eingelöst, ist das Studio berechtigt, die entstandenen Bankkosten sowie eine angemessene Bearbeitungs- und Mahngebühr zu berechnen. Bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen kann der Zugang zum Studio vorübergehend gesperrt werden, ohne dass die Verpflichtung zur Beitragszahlung entfällt. Bei Auszubildenden, Schüler oder Studenten muss zu Beginn jedes Semesters ein entsprechender Zugehörigkeitsnachweis vorgelegt werden. Bei fehlendem Nachweis geht der Vertrag automatisch in einen Basic Tarif über. Recht auf Rückzahlungen bei zu spät eingereichten Unterlagen besteht nicht. Die Sportshouse Coburg GmbH behält sich etwaige Preiserhöhungen der Mitgliedsbeiträge vor, jedoch nicht höher als 5% im Jahr. Dies richtet sich nach der wirtschaftlichen Lage und nach der Inflation.
Vertragslaufzeit & Kündigung
Die Laufzeit der Mitgliedschaft ergibt sich aus dem abgeschlossenen Vertrag. Nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein Umzug berechtigt nicht zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung. Kündigungen bedürfen der Textform.
Ruhezeit der Mitgliedschaft
Kann das Mitglied aufgrund einer nachgewiesenen Erkrankung, Schwangerschaft oder eines vergleichbaren wichtigen Grundes das Studio vorübergehend nicht nutzen, kann auf schriftlichen Antrag eine Ruhezeit vereinbart werden. Während der Ruhezeit ruht das Nutzungsrecht des Mitglieds. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend um den Zeitraum der Ruhezeit.
Nutzung der Studioeinrichtungen
Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliche Einrichtungen und Trainingsgeräte sorgfältig und bestimmungsgemäß zu benutzen sowie die Hausordnung einzuhalten. Den Anweisungen des Studiopersonals ist Folge zu leisten. Aus hygienischen Gründen sind beim Training geeignete Sportkleidung sowie saubere Sportschuhe zu tragen und auf den Trainingsgeräten Handtücher zu verwenden. Aus Sicherheitsgründen dürfen Geräte nur entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung verwendet werden.
Zutrittsberechtigung
Der Zutritt zum Studio erfolgt ausschließlich mit dem persönlichen Mitgliedsausweis oder einem digitalen Zutrittssystem. Die Zutrittsberechtigung ist nicht übertragbar. Eine Weitergabe an Dritte oder missbräuchliche Nutzung kann zur sofortigen Sperrung sowie zur fristlosen Kündigung des Vertrages führen. Bei Verlust der Mitgliedskarte kann für die Ausstellung einer Ersatzkarte eine angemessene Gebühr erhoben werden.
Hausrecht
Das Fitnessstudio übt innerhalb seiner Räumlichkeiten das Hausrecht aus. Mitglieder, die gegen die Hausordnung verstoßen, andere Mitglieder oder Mitarbeiter belästigen, gefährden oder den Studiobetrieb erheblich beeinträchtigen, können zeitweise oder dauerhaft vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen werden. In schwerwiegenden Fällen bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mitgliedschaftsvertrages vorbehalten.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Mitgliedschaftsvertrages, zur Zahlungsabwicklung sowie zur Betreuung des Mitglieds. Ferner erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegeben Daten für an mich gerichtet Werbung verwendet werden dürfen.
